Ratschläge

Auf dieser Seite finden Sie Ratschläge zum Thema Umzug und Wohnen.
Von der Umzugscheckliste bis hin zu Themen rund ums Geld und wie man richtig heizt und lüftet.

Sie sind auf der Suche nach einem neuen gemütlichen Zuhause und planen einen Umzug?
Dann haben wir mit unserer „Checkliste Umzug“ genau das Richtige für Sie. Denn ein Umzug muss gut organisiert und durchgeplant werden.

Mit dieser Checkliste können Sie bereits drei Monate vor Ihrem Umzug bis eine Woche nach dem Umzug arbeiten. Sie können alles Schritt für Schritt abhaken, was erledigt werden muss. Damit vor, während und nach dem Umzugsstress nichts vergessen wird.

Klicken Sie einfach auf den Button und laden Sie sich die Checkliste herunter oder verschaffen Sie sich einfach nur einen Überblick.

Im folgenden Text finden Sie Tipps, wie Sie ein gesundes Raumklima schaffen, indem Sie richtig Heizen und Lüften und somit Schimmelbildung vermeiden. Wussten Sie eigentlich schon, dass man richtig viel Energie und somit Heizkosten sparen kann, wenn man richtig heizt und lüftet?

Feuchtigkeit vermeiden und mal die Luft rauslassen.

Feuchte Luft in Ihren Räumen führt nicht nur zu höheren Heizkosten, sie schadet auch Ihrer Gesundheit. Mit dem richtigen Lüftungsverhalten und bewusstem Heizen sorgen Sie für ein gesundes Raumklima, das keine Energie vergeudet und v.a. Ihrer Gesundheit zugute kommt.


Praktische Tipps für ein optimales Raumklima:

  • 2–3 Mal täglich mit weit geöffneten Fenstern an  gegenüberliegenden Seiten der Wohnung und geöffneten Innentüren der Wohnung stoßlüften
  • Auch im Winter mehrmals täglich kurz und kräftig stoßlüften, die Heizkörper dabei abdrehen.
  • Schlafräume direkt nach dem Aufstehen mit weit geöffneten Fenstern lüften
  • Küche & Badezimmer direkt nach dem Entstehen der  Luftfeuchtigkeit lüften (Innentüren dabei schließen, um ein Verteilen der Feuchtigkeit zu vermeiden)
  • Wenn Sie nachts die Fenster gekippt haben, sollten diese tagsüber geschlossen werden.
  • Heizen Sie alle Räume ausreichend.
  • Halten Sie Türen zu kühleren Räumen geschlossen.
  • Lüften Sie ab und zu auch kaum genutzte Räume – so reduzieren Sie die Feuchttigkeit und damit die Gefahr von Schimmel an den Wänden.
  • Schließen Sie nachts Jalousinen und Vorhänge an den Fenstern und senken Sie die Raumtemperatur ab.
  • Heizkörper nicht abdecken.

Richtig Heizen & Lüften. So geht‘s:

 


Lüften nach Jahreszeiten

Man sollte sich je nach Jahreszeit an eine unterschiedliche Lüftungsdauer halten. Denn im Winter, wenn es draußen kälter ist, tauscht sich die Luft schneller aus als im Sommer, bei wärmeren Außentemperaturen.

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Die optimale Raumtemperatur

Es ist immer eine Frage des persönlichen Empfindens, wie man richtig heizt. Ein angenehmes Raumklima entsteht nur, wenn man in allen Räumen gleichmäßig schwach heizt. Dazu empfehlen wir Ihnen folgende Werte zur Orientierung.

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Tipp:

Stellen Sie in kühle Räume nur Pflanzen, die wenig Gießwasser benötigen. Es könnte sonst durch die Feuchte Schimmel entstehen, da kalte Luft nur wenig von den Pflanzen abgegebene Feuchtigkeit aufnehmen kann.

So bleibt Ihre Wohnung trocken und schimmelfrei

Feuchte Räume führen zu Schäden an der Bausubstanz. Sie erhöhen aber auch die Heizkosten und stellen ein Gesundheitsrisiko für Menschen und Tiere dar. Was ist die Ursache für feuchte Räume? In den allermeisten Fällen ist die Raumluft dafür verantwortlich.

 

Feuchtigkeitsquellen eines Haushalts

In der folgenden Darstellung können Sie sehen, wie viel Gramm Wasserdampf verschiedene Aktivitäten in einer Stunde verursachen:

feuchtigkeitsquellen-haushalt

 

Die Eigenschaften von Luft
Welche Mengen Luft an Wasser aufnimmt, ist abhängig vom Luftdruck und der Temperatur der Luft. Dabei gilt die Faustregel: Je wärmer Luft ist, desto mehr Wasser kann sie aufnehmen. Kühlt Luft ab, wird die Feuchtigkeit wieder frei gegeben. Dabei gibt sie die Feuchtigkeit an der Stelle mit der geringsten Oberflächentemperatur in Form von Kondenswasser ab. Das sind unsere Wohnräume betreffend Fensterstürze, Außenwände und Bereiche mit geringer Luftzirkulation (bspw. hinter Möbeln und Bilderrahmen).
Sie können das Raumklima durch ein gesundes Lüftungs- und Heizverhalten gut beeinflussen.
Die Quellen der hohen Luftfeuchtigkeit
Die Fenster von heute sind im Gegensatz zu früher isolierverglast und fugendicht. Dahinter steckt der Gedanke des Energieeinsparens. Der Nachteil jedoch ist, dass der Austausch von Luft und Feuchtigkeit verhindert wird. Abhilfe dagegen schafft es, Fenster häufiger zu öffnen, was die meisten jedoch vermeiden, um Energie einzusparen. Hinzu kommt, dass hohe Energiekosten dazu geführt haben, dass der Verbraucher extrem sparsam heizt und lüftet. Man spart in diesem Fall eindeutig an der falschen Stelle. Wenn die Wände feucht sind, wird die Energie dreimal so schnell nach Außen geleitet, was wiederum
Energieverschwendung bedeutet.
Das Ergebnis: Hoher Energieverbrauch, Schimmelbildung und Schädigung der Bausubstanz des Gebäudes.

 

Schon gewusst?

  • Wer für die Dauer eines 8-Stunden-Arbeitstages die Raumtemperaturen um 2°C senkt, kann dabei Energieverbrauch und die Heizkosten um 5-8 % verringern.
  • Ein m³ Luft enthält, bei einer Temperatur von 10 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 35%, nur 3,3 g Wasser. Bei 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65% ist der Wasseranteil bereits viermal so hoch.

 

 

Schimmel richtig vorbeugen und vermeiden


Heizen und Lüften
In erster Linie müssen Sie Ihre Räume regelmäßig lüften und angemessen heizen. Ebenso wichtig ist es, die aktuelle Raumluftfeuchte mit einem Thermo-Hygrometer zu messen. Wenn die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist, muss häufiger gelüftet werden.

Halten Sie die Türen zwischen gut beheizten und kühleren Räumen geschlossen. So vermeiden Sie, dass mit der warmen
Luft zu viel Feuchtigkeit in den kälteren Raum gelangt und dort das Schimmelrisiko steigt.

Einrichten

Vor allem in schlecht gedämmten Gebäuden sollten größere Möbel möglichst zehn Zentimeter von Außenwänden und deren Ecken weggerückt werden oder besser noch: An den Innenwänden stehen. Bei zu dicht an der Außenwand stehenden Möbelstücken werden die Wandoberflächen dahinter weniger durch die Raumluft erwärmt und kühlen ab. Die Folge: Kondensation von Feuchtigkeit mit der Gefahr von Schimmelbildung.


Schimmel richtig entfernen
Wenn Schimmel auftritt, sollte dieser ebenso wie die befallenen Materialien so schnell wie möglich beseitigt werden, sonst sind Gesundheitsschäden vorprogrammiert. Ist es ein kleinflächiger Befall, können Sie ihn selbst beseitigen. Ist der Befall größer, sollte auf jeden Fall ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden oder allergisch auf Schimmelpilz reagieren. In jedem Fall müssen die vom Schimmelpilz befallenen
Materialien vollständig entfernt werden. Das bloße Abtöten des Pilzes mit chemischen Substanzen reicht nicht aus.
Viele im Handel erhältlichen Anti-Schimmelmittel bergen darüber hinaus selbst Risiken.

WICHTIG

Solange die Ursache der Feuchtigkeit nicht abgestellt und vollständig bekämpft ist, wird der Schimmel immer wieder kommen.

Deshalb müssen sämtliche Maßnahmen besonders gründlich und ggf. auch mehrfach durchgeführt werden.

Warum müssen wir eigentlich unseren Müll trennen? Die Antwort ist ganz einfach: In erster Linie der Umwelt zuliebe und damit auch uns Menschen selbst. Damit das System des Recyclings richtig funkionieren kann, ist es so wichtig, dass wir alle unseren Müll richtig trennen.

Wenn wir unseren Müll also richtig trennen, kann das System des Recyclings reibungslos und optimal ablaufen, was bedeutet, dass weniger Energie verbraucht wird. Dies reduziert den Treibhauseffekt und es werden weniger fossile Rohstoffe verbraucht.

Im folgenden möchten wir Ihnen zeigen, welcher Müll in welche Tonne gehört.

mülltrennung

Gelbe Tonne / Gelber Sack – was darf ich hier entsorgen:

Leichtverpackungen aus Metall, sämtliche Verpackungsmaterialien mit „Grünem Punkt“, Einwegbesteck und Einweggeschirr, Zahnpastatuben), Kunststofftaschen, -folien, Konserven- und Getränkedosen aus Blech, Verschlüsse, Aludeckel, -schalen, -folien, Kunststoffflaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Becher von Milchprodukten und Margarine, Getränke- und Milchkartons, Schaumstoffverpackungen, Menüschalen von Fertiggerichten, Spraydosen, Steingutflaschen, Tiefkühlverpackungen, Tierfutterdosen

Das gehört NICHT in die Gelbe Tonne:
Schaumgummi, Styropor-Platten und sonstige Kunststoffgegenstände (Eimer, Blumenkästen, Babywannen, Babyflaschen usw.), Altkleider, Blechgeschirr, CDs & Disketten, Damenstrumpfhosen, Elektrogeräte, Essensreste, Einwegrasierer, Feuerzeuge, Glas, Hartplastik, Holzwolle, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramiktöpfe, Kinderspielzeug (Holz, Blech, Kunststoff), Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Luftmatratzen/Zelte, nicht geleerte Verpackungen, Papier/Pappe/Karton, Pflaster/Verbandsmaterial, Porzellan, Styropor aus Dämmmaterial/Deckenverkleidung), Tapetenreste, Taschentücher aus Papier, Videokassetten, Windeln, Zahnbürsten, Zigarettenstummel

 

Restmülltonne  – was darf ich hier entsorgen:

Kehricht, kalte (!) Asche, Staubsaugerbeutel, Lumpen und Putzlappen, Fensterglas, Hygieneartikel, Stifte, Altmedikamente, Fotos, Filme, Glühlampen, Glaswolle, Disketten, Kondome, Wegwerf-Windeln, WC-Deckel, Keramik- und Porzellanbruch, Spiegelglas, Kerzenwachs, Lederreste, Kleintierstreu, Zigarettenstummel

Das gehört NICHT in die Restmülltonne:
Bio-Abfall, Sonderabfälle, sperrige Gegenstände, E-Schrott, Schrott, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, heiße Asche, Batterien, Laugen, Säuren, Lacke, Farben, Chemikalien, Lösungsmittel, Flaschen, Gläser und Glasbehälter

 

Bio-Tonne  – was darf ich hier entsorgen:

feste Küchenabfälle, Knochen, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Obst- und Gemüseabfälle, verdorbene Früchte, Kräuter, Unkräuter, Samen, Nussschalen, Kaffeesatz und Filtertüten, Küchenpapier, Grünlandabfälle, Schnittgut vom Rasen, Schnittgut von Sträuchern, alte Blumentopferde, Laub, Nadelstreu, Blumen usw. Haare, Wollabfälle, Federn, Haare, Holzwolle, Sägemehl, Holz (nur naturbelassen)

Das gehört NICHT in die Bio-Tonne:
Restabfall, Hygieneartikel, mineralisches Kleintierstreu, behandeltes Holz, Tierkadaver, Schlachtabfälle, Wegwerf-Windeln sowie Folien- und Plastiktüten

Tipps zum Umgang mit Bio-Abfall:
• nasse Abfälle vorher abtropfen lassen
• Küchenabfälle in Zeitungs- oder Küchenpapier einwickeln
• Boden der Bio-Tonne mit Papier oder Pappe auslegen
• verschließbares Vorsortiergefäß in der Küche verwenden
• Deckel der Bio-Tonne immer geschlossen halten
• Bio-Tonne an einem schattigen Platz aufstellen
• Bio-Tonne regelmässig reinigen

 

Blaue Tonne  – was darf ich hier entsorgen:

Altpapier, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge (ohne Kunststoffumschlag) Prospekte, Hefte, Packpapier, Kartons, Faltschachteln, sauberes Knüllpapier, Computer-, Fax- und Druckerpapier, Verpackungspapiere

Das gehört NICHT in die Bio-Tonne:
Tetra Paks, Milch- und Safttüten, Kohle-, Blau-, Fett- und Fotopapier, verschmutztes Papier, Hygienepapier, Windeln, Tapetenreste bzw. Renovierungsabfälle

 

Altkleider, Glas, Sperrmüll und Sondermüll:

Bitte beachten Sie auch, dass Flaschen und Gläser in die extra dafür aufgestellten Glascontainer kommen, getragene Kleidung kann in den Altkleiderboxen entsorgt werden. Für Elektronische Haushaltsgeräte, Elektronikschrott und sonstige schadstoffbehaftete Abfälle gibt es in den Gemeinden spezielle Annahmestellen bzw. extra Müllabfuhren, die im Leitfaden der Abfallwirtschaft aufgeführt sind. Sollten Sie sperrigen Müll (Möbelstücke, Teppiche, Matratzen etc.) haben, so muss für die Abholung bei der zuständigen Abfallwirtschaft ein Termin gemacht werden.

Für manche Menschen und v.a. für Familien ist es heutzutage finanziell schwer, sich guten bzw. familiengerechten Wohnraum zu leisten. Seit 1965 gibt es das Wohngeldgesetz, um Betroffenen bei der notwendigen Aufbringung der Miete oder Ähnlichen zu helfen. Das Wohngeld ist dabei ein staatlicher Zuschuss und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten.

In den folgenden Abschnitten möchten wir Sie informieren und Ihnen ein paar Ratschläge mit auf dem Weg geben.

wohngeld

Wohngeld – Ratschläge und Informationen

Für manche Menschen und v.a. für Familien ist es heutzutage finanziell schwer, sich guten bzw. familiengerechten Wohnraum zu leisten. Seit 1965 gibt es das Wohngeldgesetz, um Betroffenen bei der notwendigen Aufbringung der Miete oder Ähnlichen zu helfen. Das Wohngeld ist dabei ein staatlicher Zuschuss und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten.

In den folgenden Abschnitten möchten wir Sie informieren und Ihnen ein paar Ratschläge mit auf dem Weg geben.

 

Wohngeld vermeidet Kündigung

Wohnen ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Das hat der Staat auch so anerkannt und daher als förderungswürdig eingestuft. Aus diesem Grund fördert er die Wohnkosten von einkommensschwachen Bürgern. Wer seine Miete nicht bezahlen kann, weil das Geld nicht reicht, dem droht die Kündigung. Um diese Notlage zu vermeiden, wurde das Wohngeld eingeführt. Das Wohngeld ist keine vollständige Übernahme aller Wohnkosten, sondern ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten.

 

Der Wohngeld-Antrag

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wer also einen Anspruch auf Wohngeld hat, sollte den Wohngeldantrag bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung stellen. Wichtig ist, dass bereits ein gültiger Mietvertrag besteht. Die nötigen Formulare sind bei den Wohngeldämtern erhältlich. Unter www.wohngeld.org/antrag finden Sie Wohngeldanträge der einzelnen Bundesländer online zum Download.

 

Dauer des Wohngeld-Bezuges

Das Wohngeld wird normalerweise für eine Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Wohngeldantrag bei der zuständigen Stelle eintrifft. Der Wohngeldantrag ist also nicht rückwirkend möglich. Wird eine Verlängerung benötigt, sollte der Antrag ca. zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

 

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Das Wohngeld ist vor allem einein Zuschuss zur Miete für Menschen geringem Einkommen oder ältere Menschen mit niedriger Rente. Wenn Sie mit Ihrem monatlich zur Verfügung stehenden Finanzen nicht zurecht kommen und an Ihre Grenzen stoßen, sollten Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld auf jeden Fall prüfen lassen. Jeder hat das Recht dazu!

Abhängig ist der Anspruch von drei Faktoren:
• Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (Antragsteller selbst, Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner/ Lebensgefährte, Eltern (auch Stief-, Pflege- und Schwiegereltern), Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), sonstige Verwandte, nicht Verwandte, die aber mit dem Antragsteller in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben)
• Höhe des Gesamteinkommens aller beücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder
• Höhe der zuschussfähigen Miete

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.
Anspruch kann bestehen für alleinerziehende Studentinnen, Ehegemeinschaften von Studenten und Schülern sowie ausländische Studenten.

Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:
• Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
• Verletztengeld nach SGB VII
• ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
• Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Dadurch, dass die Wohnkosten bereits in den Leistungen der anderen Träger geleistet werden, sind auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit einem Empfäger der o.g. Leistungen in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen.

 

Wie beantrage ich Wohngeld?

Unbedingt erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Wohngeld sind:
• der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschussantrag)
• Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (Angaben zu Größe und Baujahr des Wohnraums)
• Mietvertrag und Mietquittung
• Personalausweis oder Reisepass
• Meldebestätigung
• Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
• Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. Eine Auflistung finden Sie unter www.wohngeld.org Eine persönliche Abgabe des Antrags bei dem zuständigen Wohngeldamt nach Terminvereinbarung ist ratsam. Dieses prüft die Angaben auf Vollständigkeit, beantwortet Fragen und klärt über Rechte und Pflichten auf. Das kann die Bearbeitung beschleunigen, da fehlende Angaben ergänzt und fehlende Unterlagen sofort angefordert werden können.
Diese Ratschläge sollen Ihnen rein informativ dienen.  Für Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit geben wir keine Gewähr. Der Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.

Quelle: www.wohngeld.org

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Wer kennt es nicht? Es ist Januar und alle wollen Geld. Gerade so kurz nach Weihnachten und Neujahr ist man eigentlich eh schon knapp bei Kasse. Die Versicherungen und die Energieversorger buchen ab und die Betriebskostenabrechnung steht auch noch an. Da kann es im Geldbeutel schon mal eng werden und schlimmer noch: Das Konto ist nicht mehr ausreichend gedeckt.

Dann flattert auch noch die erste Mahnung ins Haus. Das hat jeder von uns schon einmal durchgemacht. Wenn sich Mahnungen und Forderungen dann allerdings häufen, wird es kritisch.

Weitere Faktoren für „Geldknappheit“ können auch Veränderungen wir plötzliche Krankheit oder Arbeitslosigkeit sein. Auch familiäre Veränderungen (wie Scheidung oder Trennung) können einen in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Bitte haben Sie keine Scham. Viele Menschen kennen und haben solche Probleme. Also stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand. Wir sind Menschen und haben für viele Probleme offene Ohren.

Wenn Sie die Miete oder die Energieversorgung nicht zahlen können, melden Sie sich bitte SOFORT bei uns. Wir haben schon vielen Menschen in solchen Situationen geholfen. Wichtig ist, dass Sie das Gespräch zu uns finden! Denken Sie bitte stets daran, dass Geldsorgen oder Geldprobleme keine Schande sind. Es kann jeden von uns einmal treffen.

Lassen Sie sich helfen und warten Sie nicht bis morgen. Reagieren Sie sofort!

Je eher Sie sich bei uns melden, desto eher können wir Ihnen helfen!

Folgend möchten wir Ihnen aufzeigen, wie sich Mietschulden von der ersten Mahnung an bishin zur Räumungsklage entwickeln können, wenn Sie nicht reagieren:

1. Sie erhalten eine Mahnung. Reagieren Sie sofort!

Sorgen Sie so schnell wie möglich dafür, dass die offenen Beträge an uns gezahlt werden. Sollten Sie nicht zahlen können, sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir behandeln Ihre Sorgen und Ihr Anliegen diskret und WOLLEN Ihnen helfen!

Auf keinen Fall aufschieben! Melden Sie sich SOFORT.

2. Sie erhalten die Wohnungskündigung. Nutzen Sie Ihre letzte Chance!

Sie haben trotz Mahnung/en nicht reagiert? Holen Sie dies bitte  unverzüglich nach, bevor die Probleme noch größer werden und es teuer für Sie werden kann. Entweder zahlen Sie die offenen Beträge umgehend oder machen Sie einen Termin mit uns aus. Wir WOLLEN Ihnen helfen!

Auf keinen Fall aufschieben! Melden Sie sich SOFORT.

3. Sie erhalten eine Räumungsklage. Ab jetzt wird es teuer für Sie!

Alle Kosten, die jetzte durch Gerichtsverhandlunge und Anwaltskosten oder auch für die äumung Ihrer Wohnung (bspw. Möbeltransportkosten und Möbeleinlagerung) anfallen, müssen SIE tragen!

Es gibt immer noch Auswege. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf!